Samstag, 30. Oktober 2010

"Hartplatzhelden" gewinnen vor dem BGH - Der Fußball gehört den Amateuren!


Wem gehören die Rechte am Amateurfußball?

Die Rede ist von den Verwertungsrechten von privat gedrehten Filmaufnahmen aus Amateurligen.
Darf eine Internetplattform wie hartplatzhelden.de die Videos einfach in das Internet stellen oder hat der jeweilige Fußballverband das alleinige Recht am Amateurfußball?

Diese Frage hat der Bundesgerichtshof diese Woche endgültig beantwortet:

"Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden."

Hartplatzhelden.de darf also weiter Videos aus den Amateurligen zeigen!

Der Strafraum spricht morgen mit dem Betreiber und Gründer von hartplatzhelden. de, Oliver Fritsch, über den Prozess und die Bedeutung des Urteils für den Amateurfußball in Deutschland.

Habt ihr Fragen zum Urteil? Freut ihr euch über das Urteil des Bundesgerichtshofs? Oder könnt ihr den WFB verstehen? Dann schickt uns einfach eine Mail an strafraum@koelncampus.com, kommentiert diesen Post oder twittert uns!

Das Hartplatzhelden-Urteil und alles rund um den 10. Spieltag der Bundesliga um 14 Uhr im Strafraum auf Kölncampus - auf 100,0 MHz in eurem Radio oder per Livestream.

1 Kommentar:

  1. Super! Glückwunsch an die Hartplatzhelden. Ich finde es gut, dass die Kommerzialisierung sich nicht bis in die Kreisklasse zieht!

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